Aquaponik verbindet Fischzucht und Pflanzenproduktion zu einem intelligenten Kreislauf. Ressourcen werden mehrfach genutzt und aus einem System entstehen neue Möglichkeiten für Landwirtschaft und Gastronomie. Entdecken Sie, welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt.
Mit PROAquaponik erweitern Sie Ihre Küche um eigene Produkte und neue kulinarische Möglichkeiten – und schaffen gleichzeitig Raum für Kooperationen, Workshops, Events und Shop-to-Shop.
Sehen Sie in knapp eineinhalb Minuten, wie aus einem leerstehenden Stall Schritt für Schritt eine lebendige Aquaponik-Anlage wird – mit Fischbecken, Filtertechnik und Gewächshaus. Mit Sprecher und Untertiteln.
Wählen Sie Ihren Bereich. Danach sehen Sie genau die Inhalte, Beispiele und Vorteile, die für Ihren Betrieb relevant sind.
Aquaponik ist kein neues Marketingwort für Hydroponik. Es ist ein biologisches System, das die Ausscheidungen Ihrer Fische in Dünger für Ihr Gemüse verwandelt — vollautomatisch, ganz ohne Kunstdünger und ohne Abwasser.
Fische scheiden über Kiemen und Urin Ammoniak aus — der natürliche Treibstoff des Systems. Artgerechte Haltung, kein Antibiotikaeinsatz nötig.
Nitrosomonas-Bakterien oxidieren Ammoniak zu Nitrit, Nitrobacter wandelt es weiter zu pflanzenverfügbarem Nitrat um — rund um die Uhr, ohne Ihr Zutun.
Gemüse und Kräuter wachsen im Nährstoffwasser bis zu 50 % schneller als im Boden und filtern dabei nebenbei das Wasser Ihrer Fische.
Gereinigtes, sauerstoffreiches Wasser kehrt zu den Fischen zurück — zu 95 % recycelt, ohne Chemie, ohne Abwasser, ohne laufende Wasserkosten.
Mit PROAquaponik erweitern Sie Ihre Gastronomie um Produkte, die direkt an Ihrem Standort entstehen können: Fisch, Kräuter und Gemüse aus einem gemeinsamen Kreislauf. Beim Aquaponik-Prinzip nutzen Fische und Pflanzen dasselbe Wasser: Nährstoffe aus der Fischhaltung werden von den Pflanzen aufgenommen, das gereinigte Wasser fließt zurück zu den Fischen.
Frischer Fisch aus dem eigenen System kann zum Bestandteil Ihrer Speisekarte, Ihrer Specials und Ihrer eigenen kulinarischen Linie werden.
Kräuter, Salate und Gemüse entstehen dort, wo sie später verwendet werden – mit kurzen Wegen und nachvollziehbarer Herkunft.
Die eigene Produktion schafft Raum für saisonale Menüs, besondere Fischgerichte, Verkostungen und wechselnde Angebote.
Ihre Gäste erleben nicht nur das Produkt auf dem Teller, sondern können nachvollziehen, wie Fisch und Pflanzen in einem Kreislauf miteinander verbunden sind.
Entwickeln Sie Produkte und Gerichte, die zu Ihrer Küche passen und Ihrer Gastronomie eine eigene kulinarische Handschrift geben.
Aus einem Produktionssystem wird ein Teil Ihres gastronomischen Erlebnisses – sichtbar, verständlich und direkt mit Ihrer Küche verbunden.
PROAquaponik eröffnet Ihnen nicht nur neue Möglichkeiten für Ihre eigene Küche. Sie können ausgewählte Produkte auch mit anderen gastronomischen Betrieben teilen, austauschen oder weitergeben – Shop to Shop.
Sie entscheiden selbst, welche Produkte in Ihrer eigenen Küche eingesetzt werden und welche Erzeugnisse für Partnerbetriebe interessant sind.
Von der ersten Begehung bis zur ersten Ernte vergehen im Schnitt 12 bis 16 Wochen. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes passiert, wer verantwortlich ist und was von Ihnen gebraucht wird.
Wir besuchen Ihren Hof, verfügbare Fläche, Stromanschluss und Frostlage. Daraus entsteht ein realistisches Bild: Was ist auf Ihrem Grund möglich, und in welcher Größenordnung lohnt sich der Einstieg?
Vor Ort · ca. 1 TagGemeinsam legen wir Fischart, Kulturen, Beckengröße und Budget fest. Sie erhalten einen detaillierten Bauplan inklusive Stückliste — Grundlage für Ihre Bewilligung.
Planung mit Ihnen gemeinsamWir stimmen den Entwurf gemeinsam mit Ihnen und der zuständigen Behörde ab, bevor es in die Detailplanung geht — so vermeiden wir spätere Überraschungen im Genehmigungsverfahren.
Termin vor Ort oder onlineEtwaige Auflagen oder Rückmeldungen der Behörde arbeiten wir direkt in die Planung ein, damit einer reibungslosen Bewilligung nichts im Weg steht.
Überarbeitung durch unser PlanungsteamBecken, Technik und Pflanzenbeete entstehen auf Ihrem Hof — je nach gewähltem Modell in Eigenregie mit unserer Bauanleitung oder begleitet durch unser Partnerteam.
Selbstbau oder begleiteter AufbauPraktisches Training für Sie und Ihr Team: Fütterung, Wasserwerte, Wartung, Ernte. Sie übernehmen die Anlage mit Sicherheit, nicht mit offenen Fragen.
1–2 Schulungstage auf dem HofErst- und Fischbesatz, erste Bepflanzung — Ihre Anlage nimmt den Betrieb auf.
Der große MomentDas System baut über 4 bis 6 Wochen seine Bakterienkultur auf — wir begleiten Sie engmaschig, auch aus der Ferne. Danach läuft die Anlage in Ihrer Hand: Wartung erledigen Sie selbst, bei Fragen erreichen Sie unser Team telefonisch.
Support nach Bedarf, kein ZwangsvertragMessbare Vorteile, die sich direkt auf Kosten, Ertrag und Marktposition auswirken — nicht auf einer Hochglanzbroschüre, sondern auf Ihrer Betriebsabrechnung.
Kostenoptimierte Pläne und Selbstbau-Know-how ermöglichen den Einstieg mit deutlich weniger Kapital als bei klassischen Neubauten.
Das System läuft biologisch selbstregulierend. Kein Dünger, keine Pestizide, kaum Wasserkosten — laufende Ausgaben sinken dauerhaft.
Fisch und Gemüse gleichzeitig aus einer Anlage. Zwei Einkommensquellen — ohne Flächenzukauf, ohne doppelte Infrastruktur.
Kein Saisonunterbruch, kein Wetterrisiko. Ganzjährige Verfügbarkeit — unabhängig von Import und Preisschwankungen.
Geschlossener Kreislauf recycelt fast das gesamte Wasser. Klarer Kostenvorteil in wasserarmen Lagen oder bei hohen Wasserpreisen.
Von der ersten Idee bis zur laufenden Ernte: Beratung, Planung, Finanzierung, Bau und Schulung — komplett aus einer Hand.
Wer das System versteht, braucht keinen teuren Wartungsvertrag. Eigenständiger Betrieb senkt Ihre Abhängigkeit dauerhaft.
Vom Einstiegssystem bis zur kommerziellen Anlage — jede Größe möglich, schrittweise, ohne Totalinvestition von Anfang an.
Regionale Produktion und lückenlose Rückverfolgbarkeit: Aquaponik-Produkte erzielen Premiumpreise, weil die Herkunft zählt.
Kein Abwasser, kein Überschuss, kurze Transportwege. Starkes Argument gegenüber Förderinstitutionen, Handel und Endkunden.
Kurse und Support geben Ihnen das Handwerk mit. Langfristig eigenständig — ohne dauerhaft externe Hilfe zu benötigen.
Aus Ihrem Wels werden veredelte Produkte wie Schinken oder Burger-Patties — zusätzliche Wertschöpfung direkt auf Ihrem Hof, statt Rohware zu Marktpreisen zu verkaufen.
Die Kooperation mit SeeSushi verbindet die eigene Aquaponik-Produktion mit professioneller Sushi-Kompetenz. So wird aus dem Fisch aus Ihrem Kreislauf ein Ausgangspunkt für neue Gerichte, Workshops und besondere Veranstaltungen.
SeeSushi entdecken →Besondere kulinarische Abende rund um frischen Fisch, Sushi und die Geschichte hinter den Produkten.
Ihre Gäste lernen gemeinsam mit SeeSushi die Zubereitung von Sushi und erleben gleichzeitig die Herkunft der verwendeten Produkte.
Aus kulinarischem Know-how wird ein zusätzliches Angebot für Gäste, Gruppen und Unternehmen.
Zubereitung wird zur Bühne: Ihre Küche wird selbst Teil des Erlebnisses.
Die Gäste verstehen nebenbei, wie Fisch und Pflanzen in einem gemeinsamen Kreislauf zusammenwirken.
Entwickeln Sie mit SeeSushi eigene Veranstaltungen und kulinarische Angebote, die zu Ihrem Standort passen.
SeeSushi bringt kulinarische Kompetenz in das PROAquaponik-Konzept und macht die Verbindung von eigener Produktion, Verarbeitung und Gastronomie für Ihre Gäste erlebbar.
Kein Betrieb übernimmt ein System, das er nicht versteht. Deshalb legen wir die Biologie und Technik offen — kompakt und ohne Chemiestudium.
Nitrosomonas-Bakterien oxidieren Ammoniak (NH₃) zu Nitrit (NO₂⁻). Nitrobacter wandelt das weiter zu Nitrat (NO₃⁻) um — dem primären Pflanzennährstoff. Beide Prozesse laufen vollautomatisch, rund um die Uhr.
Fische bevorzugen einen leicht höheren pH, Pflanzen einen leicht niedrigeren. Das gemeinsame Optimum bei 6,8–7,2 hält alle drei Systempartner gleichzeitig gesund — ein stabiler, gut kontrollierbarer Bereich.
Im NFT- oder DWC-Verfahren hängen die Wurzeln direkt in der Nährlösung. Ohne Bodenwiderstand und mit direkter Nährstoffverfügbarkeit wachsen Pflanzen bis zu 50 % schneller als im Freiland.
Sie müssen kein Technikexperte sein, um das Prinzip zu verstehen: Fisch und Pflanzen nutzen dasselbe Wasser. Die Fische liefern Nährstoffe, die Pflanzen nehmen diese auf und helfen dabei, das Wasser wieder zu reinigen.
Im Wasser entstehen durch die Fischhaltung natürliche Nährstoffe.
Kräuter, Salate und Gemüse nutzen diese Nährstoffe für ihr Wachstum.
Die Pflanzen nehmen Nährstoffe aus dem Wasser auf und tragen so zur Reinigung des Kreislaufs bei.
Das gereinigte Wasser gelangt wieder zu den Fischen – und der Kreislauf beginnt von vorne.
Aus einem Kreislauf entstehen mehrere kulinarische Möglichkeiten – Fisch, Kräuter und Gemüse können direkt in Ihre Küche, in neue Produkte, in Kooperationen oder in besondere Gästeerlebnisse einfließen.
Die PROEventFarm erweitert die Aquaponik um Veredelung und Erlebnis. Im Mittelpunkt steht die Küche selbst – inklusive Einrichtung und professioneller Ausstattung. So entsteht am Hof ein Ort, an dem verarbeitet, gekocht, gelernt, vermarktet und gemeinsam erlebt werden kann.
PROEventFarm entdecken →
Die PROEventFarm bildet das Bindeglied zwischen der PROAquaponik-Anlage und neuen Wertschöpfungsmöglichkeiten direkt am Hof – mit einer professionell geplanten Küche, passender Einrichtung und Ausstattung sowie Angeboten für Gäste, Gruppen und Partner.
Die Küche wird als professioneller Arbeits-, Lern- und Erlebnisort gedacht: mit passender Einrichtung, Arbeitsbereichen, Geräten, Lagerung und Ausstattung für die gewünschte Nutzung.
Fisch, Kräuter, Salate und Gemüse können direkt vor Ort verarbeitet, veredelt, verpackt und vermarktet werden – als hochwertige Produkte aus dem eigenen Betrieb.
Kochkurse, Workshops, Schulungen, Verkostungen, Führungen und Veranstaltungen machen die eigene Produktion und die Küche für Besucher erlebbar.
Die ausgestattete Küche bzw. der Raum kann für externe Kochkurse, Firmenveranstaltungen, private Gruppen und weitere Formate vermietet werden – ergänzt durch passende organisatorische Dienstleistungen.
Von der kompakten Farmhouse-Küche bis zur individuell geplanten Lösung – abgestimmt auf Raum, Betrieb und gewünschte Nutzung. Im Mittelpunkt stehen die Küche selbst, ihre Einrichtung und Ausstattung sowie die Möglichkeiten für Kochkurse, Veranstaltungen, Vermietung und begleitende Dienstleistungen.
Mit dem PROEventFarm-Konzept erweitern Sie Ihre Gastronomie um die Küche selbst – inklusive professioneller Einrichtung und Ausstattung. Dazu kommen Kochkurse, Workshops, Verkostungen, Veranstaltungen, Raumvermietung und passende Dienstleistungen rund um die Nutzung des Raumes.
PROEventFarm besprechen →
Die Küche, ihre Einrichtung, Arbeitsbereiche, Geräte und Ausstattung werden passend zu Ihrem gastronomischen Konzept und Ihren Abläufen gedacht.
Die ausgestattete Küche wird zur Bühne für Kochkurse, Schulungen, Workshops, Verkostungen, Showcooking und besondere kulinarische Formate.
Die Küche bzw. der Raum kann für externe Kochkurse, Firmenveranstaltungen, private Gruppen und weitere Formate vermietet werden – mit passenden organisatorischen Dienstleistungen.
Die PROEventFarm verbindet professionelle Küche, Einrichtung und Ausstattung mit Veredelung, Kulinarik, Kochkursen, Veranstaltungen, Raumvermietung und begleitenden Dienstleistungen.
PROAquaponik begleitet Betriebe von der ersten Idee bis zur laufenden Ernte.
Von der laufenden Anlage bis zum fertigen Produkt — ein Blick hinter die Kulissen.
Fischbecken wird gereinigt
Anlagenraum mit Becken
Trommelfilter und Bürstenfilter
Technikraum mit IBC-Tanks
Filteranlage im Überblick
Fischbecken bei Rotlicht
Anlagenraum bei Rotlicht
Beckendetail mit Ablauf
Tomaten am Strauch im Gewächshaus
Frisch geerntetes Gemüse in Kisten
Gewächshaus mit Hochbeeten
Frisch geernteter Salatkopf
Wurzeln im Nährstoffwasser neben Salat
Salat-Jungpflanzen im Anbaubecken
Afrikanischer Wels aus der Anlage
SeeSushi und PROAquaponik verbindet mehr als eine geschäftliche Kooperation – es ist ein gemeinsames Bekenntnis zu nachhaltiger Lebensmittelproduktion, kulinarischer Exzellenz und regionaler Verantwortung.

Die Kooperation vereint technische Kompetenz und kulinarische Meisterschaft zu einem einzigartigen Modell für die Gastronomie der Zukunft.
SeeSushi betreibt drei Standorte in Österreich und steht für höchste Qualität in der japanisch-alpinen Fusionsküche. Nachhaltiger Fisch, aquaponische Eigenproduktion und authentische asiatische Zubereitungstechnik bilden das Fundament eines einzigartigen gastronomischen Konzepts.
Ein Modell für die Gastronomie der Zukunft: regional produziert, nachvollziehbar, direkt nutzbar und als Erlebnis sichtbar.
Frisch vom System direkt zum Teller.
Lückenlose Herkunft & vollständige Transparenz.
Regional produziert, ganzjährig verfügbar.
Vier gesündere Fischsorten, authentisch verarbeitet.
Krisensicher & zukunftsfest – enkerlfit.
Die Kooperation verbindet Eigenproduktion, Gastronomie, Direktverkauf und Wissenstransfer – und macht den Kreislauf für Menschen erlebbar.
Nachhaltige Kreislaufwirtschaft – unabhängig von Lieferketten.
Hochwertiges kulinarisches Konzept mit sichtbarer Herkunft.
Frische Produkte für Endkunden – ohne Zwischenhändler.
Erlebnisse rund um Food, Natur und Produktion.
Sushi-Kurse, PROAquaponik-Workshops, Schulprogramme und Gruppenevents.
Langfristiger ESG-Wert und echte Differenzierung.
SeeSushi setzt auf vier sorgfältig ausgewählte Fischsorten, die nicht nur in der asiatischen Küche einen hohen kulinarischen Wert haben, sondern auch gesundheitlich und ökologisch überzeugen. Authentisch japanisch in Technik und Geschmack – nachhaltig in Herkunft und Aufzucht.
Die aquaponisch aufgezogenen Fische sind reich an Omega-3-Fettsäuren, frei von Antibiotika und Schadstoffen, und überzeugen durch ihre außergewöhnliche Fleischqualität. Frischer geht es nicht.






Wir bieten exklusive Kochkurse rund um authentisches asiatisches Sushi sowie Workshops zur Aquaponik-Produktion an – für Gruppen, Unternehmen und Privatpersonen. Erleben Sie, wie aus nachhaltig produziertem Fisch und frischen Aquaponik-Kräutern höchste kulinarische Kunst entsteht.
Kursinfos anfragenSeeSushi × PROAquaponik steht für eine Verbindung von Kreislaufwirtschaft, regionaler Produktion und kulinarischer Exzellenz – sichtbar, erlebbar und direkt am Teller.
Wir beschäftigen uns seit 2005 mit Aquaponik und betreiben selbst Anlagen. Unsere Kunden schätzen unseren Erfahrungsschatz und die Kompetenz, mit der wir ihnen helfen, selbst erfolgreich zu werden.
Seit 2005 beschäftigen wir uns mit dem Thema Aquaponik und betreiben selbst Anlagen. Unsere Kunden schätzen unseren großen Erfahrungsschatz und die Kompetenz, mit der wir ihnen helfen, selbst erfolgreich zu werden.
Nachdem wir viel Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Industrie und der Landwirtschaft gesammelt hatten, trafen wir 2019 die Entscheidung, unsere Kräfte zu bündeln und gemeinsam die PROAquaponik zu gründen. Unserer Vision folgend arbeiten wir daran, die Vorteile von Aquaponikanlagen für die Versorgung der Menschheit mit hochwertigem Fisch und Gemüse international zugänglich zu machen.
Die Anzahl der Anlagen, die von unseren Kunden nach unseren Plänen gebaut werden, steigt ständig weiter — und wir bekommen viele positive Rückmeldungen über den erfolgreichen Betrieb der bestehenden Kundenanlagen.
Wir helfen dabei, die Versorgung mit Fisch und Gemüse nachhaltig, sicher und ressourcenschonend zu machen — dezentral, nahe am Konsumenten, mit Aquaponik als bestem verfügbarem Produktionssystem.
Wir versorgen Landwirte und Unternehmer online mit allen erforderlichen Informationen, damit diese mit geringem Risiko eine eigene Aquaponik-Anlage selbst aufbauen und betreiben können — mehrsprachig, weltweit verfügbar.
Unser Anlagendesign maximiert Effizienz durch optimale Nutzung physikalischer Prinzipien und kostengünstige Komponenten. Niedrige Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sind das Fundament.

Seit 1997 als Unternehmensberater tätig, betreut Manfred Industrie- und Handelsunternehmen in Vertrieb, Marketing und Produktplatzierung.
2012 gründete er seine Werbeagentur in Oberösterreich und kam durch sein Netzwerk mit drei Landwirten in Kontakt, die durch negative Preisentwicklung in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Mit seiner Unterstützung wandelten die Familien ihre Höfe in Direktvermarktungsbetriebe um — unabhängig, erfolgreich, krisenfest. Oder, wie Manfred gerne sagt: „enkerlfit".
Seit 2019 setzt er mit der PROAquaponik Projekte um, die es Landwirten ermöglichen, regional und nachhaltig Fisch und Gemüse zu produzieren.

Dominik Edlinger zeigt in seinem Kochbuch „Sushi aus den Alpen“, wie sich alpine Zutaten und japanische Präzision zu einer völlig neuen Küche verbinden: SeeSushi. Regionale Fische aus dem Salzkammergut treffen auf Wasabi, Miso und Ponzu – ehrlich, nachhaltig und voller Geschmack.
Das Besondere: Die Rezepte sind bewusst einfach gehalten und eignen sich nicht nur für besondere Anlässe, sondern auch für den täglichen Gebrauch. Ob Sushi-Rollen, leichte Bowls oder schnelle Saucen – mit klaren Anleitungen, Tipps und Techniken gelingt SeeSushi auch zuhause.
Rezepte, Techniken und Geschichten laden dazu ein, Heimat neu zu denken – bewusst, klar und überraschend modern.
Offenlegung laut Mediengesetz
Firma des Medieninhabers: PROAquaponik GmbH
Unternehmensgegenstand: Betriebsberatung
Sitz der Gesellschaft: politische Gemeinde Hörsching (Oberösterreich)
Anschrift: Kasernenstraße 11, 4063 Hörsching
Geschäftsführung: Mag. Manfred Hudjetz, MBA
Tel.: +43 720 7209 7770 | Fax: +43 720 7209 7777
E-Mail: info@proaquaponics.com
Internet: https://www.proaquaponics.com
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Firmenbuch Nr.: FN 671252k
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Europäischen Kommission zu kontaktieren. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle der Europäischen Kommission teilzunehmen.
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der PROAquaponik GmbH im Betätigungsfeld Unternehmensberatung
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (PROAquaponik GmbH) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Soweit über Art und Umfang der Beauftragung Unklarheiten bestehen oder entstehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag nach eigenem Gutdünken im Interesse des Auftraggebers oder unter Wahrung des Auftraggebers auszuführen.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet. Ausgenommen sind Leistungen, denen der Auftragnehmer je Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen — auch auf anderen Fachgebieten — umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
3.5 Festgehalten wird, dass der Auftraggeber das Ergebnis der schriftlichen Berichte dem Steuerberater und soweit erforderlich dem Rechtsanwalt des Auftraggebers zur Prüfung und Bestätigung vorlegen wird. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vom Ergebnis dieser Prüfung verständigen.
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber, sofern gesondert vereinbart, nach Abschluss des Auftrags binnen angemessener Frist.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Konzepte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers — insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes — gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt 6 Monate nach Erbringen der beanstandeten Leistung (Berichtslegung).
7.3 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder — falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist — das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung.
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden — ausgenommen für Personenschäden — nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung wird betraglich in jedem Fall mit der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung begrenzt.
8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall ausschließlich an diese Dritten halten.
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich als Referenz zu nennen, ohne dabei inhaltliche Angaben über die beim Auftraggeber durchgeführten Arbeiten zu machen.
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung einer Stornogebühr wie folgt: zwischen 4 und 2 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn 50 %, ab 2 Wochen 100 % der vereinbarten Auftragssumme.
11.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Dienstleister gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Dienstleisters.
11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Dienstleister die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
11.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Dienstleister sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
11.4 Weiters ist der Dienstleister nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
11.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Dienstleister für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
11.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Dienstleister schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Dienstleister und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Dienstleister die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand 12/2022